Ich lade Sie ein, sich einen ersten Überblick über meine Kanzlei zu verschaffen.
Aber bitte beachten Sie: Keine Internetpräsenz kann den individuellen Kontakt ersetzen. Rufen Sie mich deshalb an oder schreiben Sie mir eine Email oder vereinbaren Sie mit mir einen Besprechungstermin! Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung !
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Das wohl am meisten im deutschsprachigen Internet erwähnte -und falsch zitierte- Urteil ist dasjenige des Landgerichts Hamburg vom 12.05.1998 (312 O 85/98), das es angeblich erforderlich macht und auch genügen lässt, darauf zu verweisen, dass man sich Inhalte verlinkter Seiten nicht zu eigen macht. Für mein Dafürhalten sagt das Urteil aber gerade das Gegenteil aus, nämlich, dass Haftungsfreizeichnungsklauseln, sog. Disclaimer, wirkungslos sind. Andere Gerichte sehen das anders als Hamburg (vgl. LG Frankenthal: 6 O 293/00; OLG Schleswig: 6 U 51/00). Der Verlinkung von Seiten von Notaren auf andere Seiten sind aber sowieso -bedauerlicherweise- enge rechtliche Grenzen gesetzt. Die von mir gesetzten Links führen ausnahmslos zu seriösen Anbietern und wurden von mir weitestgehend überprüft. Sollte es dennoch Beanstandungen gleich welcher Art geben, bitte ich um Mitteilung, denn selbstverständlich kann ich nicht ständig alle verlinkten Seiten auf Veränderungen untersuchen. Nichts läge mir aber ferner, als irgendjemanden durch Verweisung auf eine fremde Seite indirekt in seinen Rechten oder Gefühlen zu verletzen.